21. März 2022

Aktuelle Corona-Schutzverordnung

ab sofort, tritt auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmungin der MPK auch in NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. 

Sie ist bis zum 02.04.2022 gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.

Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich

        Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:

         Sport im Freien:   hier gibt es keinerlei einschränkende Regelungen mehr

         Sport drinnen:     hier gelten weiterhin die 3G – Regelungen

         Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.

         Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen

         Trainer/innen und Übungsleiter/innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen

         Für unsere Clubgastronomie gilt die 3G Regelung

Mit sportlichen Grüßen

Jürgen Liesert

Coronaschutzbeauftragter