ab sofort, tritt auf Basis der Beschlüsse des Bundestages zum Infektionsschutzgesetz und der Abstimmungin der MPK auch in NRW eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft.
Sie ist bis zum 02.04.2022 gültig und bringt für den Sport weitere Öffnungen und Vereinfachungen.
Sportbetrieb grundsätzlich mindestens mit 3G möglich
Folgende Regelungen gelten im Einzelnen:
Sport im Freien: hier gibt es keinerlei einschränkende Regelungen mehr
Sport drinnen: hier gelten weiterhin die 3G – Regelungen
Kinder und Jugendliche bis zum 18. Geburtstag: Sie sind im Sport weiterhin von allen Einschränkungen ausgenommen.
Schülerinnen und Schüler (auch älter als 18 Jahre): Sie können einen geforderten Testnachweis durch eine Bescheinigung über die Teilnahme an Schultestungen erfüllen
Trainer/innen und Übungsleiter/innen: hier gelten weiter die 3G-Regelungen
Für unsere Clubgastronomie gilt die 3G Regelung
Mit sportlichen Grüßen
Jürgen Liesert
Coronaschutzbeauftragter